Steht ein Honoraranspruch immer zu und/oder muss der Versicherer erst Fehler in der Schadenabwicklung machen?
Was ist passiert?
Vor wenigen Tagen erreicht mich ein Hilferuf eines steirischen ÖVT-Mitglieds: „Herr Mag. S. von der G. Versicherung verneint hier meinen Honoraranspruch und zitiert drei Argumente, wann ein berechtigter Anspruch – seiner Meinung nach – zusteht.“
Was hat der OGH heuer im Sommer erkannt?
„Für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungs-angelegenheiten im Rahmen dessen gewerberechtlicher Befugnisse aufgewendete notwendige und zweckentsprechende Kosten des Geschädigten sind nach dem § 1333 Abs. 2 ABGB zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Ansatz als Schadenersatzansprüche zu behandeln.“