Ein OGH-Urteil und seine Auswirkungen auf die gesamte Branche!
(2Ob 104/25w)
In seinem Beschluss vom 29. Juli 2025 erkennt der Oberste Gerichtshof, dass die Tätigkeiten (Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen) und Honoraransprüche unseres Vizepräsidenten Hannes Unger Dipl. VT, im ÖVT-Fremdschaden-regulierungsauftrag als Schadenersatzansprüche zu behandeln sind. Damit hat schlagartig eine völlig neue Zeitrechnung für Experten im Schadenmanagement begonnen.