Ein richtungsweisendes OGH-Urteil und seine Fehlinterpretationen!

Steht ein Honoraranspruch immer zu und/oder muss der Versicherer erst Fehler in der Schadenabwicklung machen?

 

Was ist passiert?

Vor wenigen Tagen erreicht mich ein Hilferuf eines steirischen ÖVT-Mitglieds: „Herr Mag. S. von der G. Versicherung verneint hier meinen Honoraranspruch und zitiert drei Argumente, wann ein berechtigter Anspruch – seiner Meinung nach – zusteht.“

 

Was hat der OGH heuer im Sommer erkannt?

 „Für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungs-angelegenheiten im Rahmen dessen gewerberechtlicher Befugnisse aufgewendete notwendige und zweckentsprechende Kosten des Geschädigten sind nach dem § 1333 Abs. 2 ABGB zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Ansatz als Schadenersatzansprüche zu behandeln.

 

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Rust 2025: Versicherungsvermittler leben gefährlich!

Rust 2025: Versicherungsvermittler leben gefährlich!

 

Ja, der reine Versicherungsvermittler wird es in Zukunft noch schwerer haben. Ganz egal aus welcher Ecke er kommt und völlig unabhängig davon, in welcher Form er seine Tätigkeit (Gewerbe) ausübt.

 

Regulierung oder doch vielleicht De-Regulierung?

Das ist immer dann notwendig, wenn die eigenen Selbstregulierungskräfte versagen

In Österreich ist das nicht anders, wie im nahen EU-Umfeld.

 

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Ein OGH-Urteil und seine Auswirkungen auf die gesamte Branche!

Ein OGH-Urteil und seine Auswirkungen auf die gesamte  Branche!

 (2Ob 104/25w)

 

In seinem Beschluss vom 29. Juli 2025 erkennt der Oberste Gerichtshof, dass die Tätigkeiten (Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen) und Honoraransprüche unseres Vizepräsidenten Hannes Unger Dipl. VT, im ÖVT-Fremdschaden-regulierungsauftrag als Schadenersatzansprüche zu behandeln sind. Damit hat schlagartig eine völlig neue Zeitrechnung für Experten im Schadenmanagement begonnen.

 

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