11 Klagen – 100% Erfolg in 2023

Fremdschadenregulierung 2023: 11 Klagen; 8 Leistungen nach Klagseinbringung, 2 Vergleiche und ein gewonnener Prozess!

Das Jahr 2023 war für Klienten von Versicherungstreuhändern ein sehr erfolgreiches. Alleine meine Kanzlei war zu zahlreichen Fremdschadenregulierungen beauftragt. Die meisten davon konnten außergerichtlich abgeschlossen werden. In 11 Fällen musste der Klagsweg eingeleitet werden. Verloren wurde dabei kein einziges Verfahren!

Darunter sind auch die Betreibungskosten (Schadenregulierungskosten) zu verstehen. Viele Versicherer erkennen diese Kosten eines ÖVT-Versicherungstreuhänders mittlerweile problemlos an und leisten bereits nach kurzer Prüfung.

Nur einige wenige lassen es dennoch auf Klagen ankommen.

Hier tat sich ein großes Unternehmen besonders hervor: Gleich vier Fälle von nicht beglichenen Honorarnoten nur von dieser VU landeten schließlich bei Gericht. Drei Mahnklagen wurden dann gleich nach der Zustellung samt Zinsen und Kosten umgehend bezahlt. Eine weitere Klage vor dem BG Innere Stadt Wien wollte man unbedingt vor dem Richter austragen. Nach einer kurzen Tagsatzung war für das Gericht allerdings klar: „Die Betreibungskosten des Versicherungstreuhänders sind zu bezahlen.“ Das Urteil wurde genauso rechtskräftig, wie das des LG ZRS Wien bei einem Schaden welches über einen Korrespondenzversicherer abgewickelt wurde. Der VVO musste leider dafür geradestehen. Das große Versicherungsunternehmen möchte es aber weiterhin wissen und die nächste Klage ist bereits in Vorbereitung.

Kurios und unverständlich ist – hier mangelt es scheinbar auch an der internen Kommunikation – wie hier das Geld der Versicherungsnehmer, oft durch Justamentstandpunkte einzelner Schadenreferenten verbraucht wird. Während der Kollege im Nebenzimmer vorausschauend und kostenschonend aus Fehlern gelernt hat und den notwendigen Aufwand ohne weitere Diskussionen ersetzt.

In zwei weiteren Fällen gab es im Gerichtsverfahren jeweils einen Vergleich. Hier wurde minimal um wenige Euro gefeilscht. Dem Grunde nach, gab es hier keine Bedenken.
Wenn die patentierte ÖVT-Fremdschadenregulierungsmethode konsequent ausgeführt und damit lückenlos nachvollziehbar ist, tun sich alle Beteiligten leichter erfolgreich zu sein. Qualität und Leistung setzen sich eben durch und werden immer unverzichtbarer.

 

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Trotz dem eindeutigen Verschulden, war das geschädigte Unternehmen überfordert. Es bat meine Kanzlei um Hilfe um den Vorfall möglichst zügig zu bearbeiten. Gemäß den Richtlinien des Verbandes österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten (ÖVT) wurde für diesen Schadensfall ein eigener Schadensregulierungsauftrag samt Spezialvollmacht erstellt.

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